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AGB´s

Allgemeine Geschäfts,- und Lieferbedingungen Fa. Richter Gabelstapler MV

§1 Gestaltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts,- und Lieferbedingungen sind Grundlage des Verkaufs von Neugeräten, Gebrauchtgeräten, Ersatzteilen sowie der Durchführung von Reparaturen und Vermietungen der Firma Richter Gabelstapler-mv, soweit nicht Weiteres, schriftlich vereinbart wurde.

§2 Auftragserteilung/Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt in der Regel mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Von uns erstellte Kostenvoranschläge stellen regelmäßig nur eine annähernde Kostenschätzung, losgelöst vom tatsächlichen Leistungsaufwand dar. Sie sind grundsätzlich nicht als Festpreisangebot zu sehen und stellen lediglich eine Auflistung vereinbarter Verrechnungssätze dar.
Eine Abrechnung angebotener bzw. veranschlagter Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Aufwand. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, stellen Angaben über Spezifikationen, Typen, Abmaße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen etc. in Prospekten und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen nur angenommene, geschätzte Werte dar. In solchen Unterlagen enthaltene Angaben über die wirtschaftliche Verwendbarkeit etc. stellen nur unverbindliche Beispiele dar und beinhalten keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften. Zumutbare Konstruktions- oder Formänderungen
bleiben vorbehalten.
In Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, und anderen zum Angebot gehörenden Unterlagen behalten wir uns Eigentümer- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und dienen ausschließlich der Kundeninformation. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Unterlagen für die Herstellung eigener Produkte oder eine Änderung unserer Produkte zu benutzen. Ein Anspruch auf Gegenleistung besteht regelmäßig im Rahmen der vereinbarten Verrechnungssätze schon dann mit dem offensichtlichen Leistungsempfänger, wenn dem Auftraggeber zurechenbare Personen, erbrachte Leistungen unserer Mitarbeiter abzeichnen bzw. Lieferungen mittels Gegenzeichnung auf Lieferscheinen abnehmen.


§3 Lieferungen und Leistungen
Durch die Fa. Richter Gabelstapler-mv erbrachte Lieferungen und Leistungen sind nach o. G. §1 und §2 grundsätzlich als vereinbart anzusehen und haben im Rahmen der Kundenverpflichtung regelmäßig die Erbringung einer unternehmens- und marktüblichen Gegenleistung zur Folge. Die Lieferzeit beginnt mit der Liefervereinbarung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zur Übernahme ab unserem Lager zur Verfügung steht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflicht des Bestellers voraus.
Bei Überschreitung schriftlich bestätigter Lieferfristen ist der Kunde zu Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen mit der Erklärung, die Leistung nach Ablauf der Frist abzulehnen, berechtigt. Bei Lieferverzögerungen aufgrund verzögerter Belieferung durch unsere Zulieferer ist ein Haftungsanspruch ausgeschlossen.
Bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse wie Störungen bei der eigenen Belieferung, wie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. verlängern sich die Fristen in angemessenem Umfang. Sofern eine angemessene Anpassung des Vertrages nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, werden wir endgültig von der Leistungspflicht befreit, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird.
Wird der Versand auf Wunsch oder nach Verhalten des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend mit Monatsfrist nach unserer Mitteilung der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten mindestens jedoch 2,0% des Rechnungsbetrages für jeden Monat als Vorhaltungsaufwand berechnet. Nach entsprechender unserer Mitteilung entfällt die Vorhaltungsverpflichtung für den konkret betroffenen Gegenstand nach einer Frist von 14 Tagen. Eine Rücknahmeverpflichtung für ausgelieferte bzw. eingebaute Elektronikteile entfällt generell.


§4 Preise
Die Preise für den Liefergegenstand verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch ohne Verpackung. Die Kosten für Verpackung, Transport, und alle sonstigen durch die Vertragsabwicklung oder den Versand entstehenden Unkosten, einschließlich etwaiger öffentlicher Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.


§5 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind auf den vollen Rechnungsbetrag in Bar- oder per Überweisung abweichend anderweitiger Vereinbarung; wie folgt zu leisten:
- für Serviceleistungen und Ersatzteilverkäufe sofort nach Rechnungserhalt;
- für Maschinen – und Geräteverkäufe 14 Tage nach Rechnungserhalt;
- für Mietdauerrechnungen 3.Werktag des Folgemonats sofern die Anmietung mindestens zwei Monate dauert.

 

Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die gesetzlichen Fälligkeitszinsen bis zum Verzugseintritt und anschließend die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 

§6 Zahlungsverzug
Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sowie die Aufrechnung damit, ist ausgeschlossen. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir berechtigt, unsere Leistung ganz oder teilweise auszusetzen und sofortige Bezahlung unserer fälligen Forderungen zu verlangen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, sind wir
berechtigt, unsere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheiten auszuführen.


§7 Gefahrenübergang
Sofern der Kunde keine besonderen Anweisungen erteilt, wählen wir eine nach unserer Erfahrung angemessene Art der Versendung und des Transportmittels. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtgutführer etc. auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, ob frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft über. Angelieferte Waren sind, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, auch bei erkennbaren Mängeln vom Kunden anzunehmen, unbeschadet seiner Rechte aus §9. Nimmt der Kunde vertragswidrig ordnungsgemäße Ware nicht ab, oder wird ein Auftrag vor Auslieferung vertragswidrig storniert, so ist er zum Schadensersatz, mindestens jedoch zum leistungspauschalisierten
Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises der angebotenen Ware verpflichtet.


§8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Besteller ist verpflichtet für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Maschinenbruch, Wasser, Feuer und sonstige Schäden zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den o. g. Versicherungen im Voraus an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen. Der Besteller darf für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit an dritte übereignen. Über Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu informieren. Die Kosten der Beseitigung solcher Maßnahmen und der unserer Rechtswahrung, gehen zu
Lasten des Bestellers. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter zu verkaufen oder deren Gebrauch entgeltlich Dritten zu überlassen. Er tritt jedoch bereits jetzt, alle Forderungen gegen seine Abnehmer, oder Dritte aus der Weiterveräußerung oder Gebrauchtüberlassung an uns in Höhe des Rechnungswertes der Erstveräußerung der Vorbehaltsware zuzüglich 20% ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach schriftlicher Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet, ohne dass die Rücknahme automatisch den Rücktritt von dem Liefervertrag bedeutet. In diesem Fall ist der Ablauf der Lieferfrist gehemmt. Dieses Recht besteht auch dann wenn die zu besichernde Forderung bereits verjährt ist. Uns steht insoweit das Recht zu, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns bzgl. offener Forderungen resultierend
aus der Kundenbeziehung zu befriedigen.
Im Rahmen unseres Zurücknahmerechts räumt uns der Besteller das Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten ggf. mit Transportmitteln, zum Zwecke der Abholung der Ware zu betreten. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, wird über sein Vermögen ein gerichtliches bzw. außergerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet, stellt er seine Zahlungen ein, oder verhält er sich sonst vertragswidrig, so erlischt sein Recht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug von Forderungen.


§9 Gewährleistung
Umfang der Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern. Soweit dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde, übernehmen
wir keine Gewähr für die Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck. Wir übernehmen keine Gewährleistung, wenn und soweit die Ware Betriebs- und Umweltbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Betriebs-/Bedienanleitungen entsprechen, wenn sie fehlerhaft nachlässig gelagert, behandelt, eingebaut, befördert, installiert wird, wenn sie beschädigt oder verändert oder durch nicht von uns schriftlich autorisierte Personen gewartet oder repariert wird und der Mangel hierauf beruhen kann. Wir leisten ferner keine Gewähr für Schäden, die auf natürlichem Verschleiß, höherer Gewalt oder aufgrund der Verbindung mit Fremdteilen oder nicht von uns gelieferten Ersatzteilen beruhen. Wir übernehmen insbesondere keine Gewährleistung für Mängel, die auf zu hohe Beanspruchung, mangelhafte Bodenverhältnisse, ungeeigneten Baugrund, Temperatureinflüssen, Witterung, chemischen oder elektrischen Einflüssen oder sonstigen Natureinflüssen beruhen. Für gebrauchte Geräte und gebrauchte Ersatzteile übernehmen wir ebenso keine Gewährleistung, wie für Not- und Behelfsreparaturen.
 

Untersuchungspflicht:

Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen des Bestellers setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Sachmängel hat der Betreiber unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen. Gleiches gilt bei vom Auftraggeber festgestellten Reparaturmängeln.
 

Verjährung :

Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von 6 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Nachbesserung oder Austausch gilt eine besondere Gewährleistungsfrist von 3 Monaten, soweit nicht die ursprüngliche Gewährleistung länger dauert.
 

Nachbesserung:

Im Falle eines nachgewiesenen Mangels der gelieferten Ware werden wir gegebenenfalls durch Dritte nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Lassen wir eine gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert bzw. Mängel behoben zu haben oder schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Kunde die anteilige Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


§10 Veränderungen der Ware, Schutzrechte
Zur Vornahme von technischen oder sonstigen Änderungen der Ware ist der Kunde nur im Falle unserer vorherigen Zustimmung befugt. Werden unbefugt Änderungen vorgenommen, ist der Kunde verpflichtet, uns von Schadensersatz und sonstigen Ansprüchen Dritter, die aus Benutzung veränderter Ware entstehen freizustellen; es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung mit den geltend gemachten Ansprüchen in keinem Zusammenhang steht. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter und Kosten aller Art wegen Verletzung von Patent-, Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten frei, die auf uns als direkte oder indirekte Folge von Arbeiten oder Veränderungen der Ware zukommen, die wir im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden im Zusammenhang mit der Ware nach dessen Angaben ausgeführt haben.


§11 Haftungsausschluss
Ausgeschlossen sind alle weiteren Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sowie Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selber entstanden sind z.B. Ersatz von Nutzungs- oder Produktionsausfall, entgangener Gewinn oder andere Folgeschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Leistenden beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist die Haftung ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Vertragsschluss nach den uns damals bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Für Schäden, die aus der Benutzung von Waren erwachsen, die ohne unsere schriftliche Einwilligung technisch oder sonst verändert wurden, wird jedliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Veränderung für den Schaden nicht mitursächlich war. Soweit Schadensersatzansprüche nach dem Vorstehenden ausgeschlossen sind, umfasst dieser Ausschluß auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§12 Montage und Reparaturen
Es gelten die vereinbarten bzw. firmenüblichen Verrechnungssätze. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeiten. Für Überstunden, Nacht-, Sonn und Feiertagsarbeiten werden Zuschläge berechnet. Reisekosten sowie Tage- und Übernachtungsgelder des Montagepersonals werden gesondert berechnet. Der Besteller hat unsere Monteure bei der Durchführung von Leistungen auf seine Kosten zu unterstützen. Insbesondere hat der Besteller einen erforderlichen Unterbau und einen der Reparatur entsprechenden Montageplatz bereits vor Eintreffen der Monteure bereit zu stellen. Diesen sind die erforderlichen Hebewerkzeuge, Geräte Hilfskräfte, Materialien, elektrische Energie usw. rechtzeitig und grundsätzlich kostenlos zur Verfügung zu stellen, und zwar auch für den Fall, dass die Montage im Preis
der einzelnen Lieferungen eingeschlossen, oder für die Montage eine Pauschalsumme festgesetzt ist. Der Besteller hat die Montagearbeiten so vorzubereiten, dass eine reibungslose Abwicklung der Montagearbeiten möglich ist. Für Schäden der gestellten Hilfskräfte sind wir nicht haftbar. Der Besteller hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Arbeitsplatz notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Wird ein zu bearbeitendes Werkstück / Gerät vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder sonstige vom Lieferanten nicht zu vertretende Umstände beschädigt, oder zerstört, so bleibt unser Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen schon wegen dem Dienstleistungscharakter der Geschäftsbeziehung bestehen.


§13 Vermietung
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage an dem die Mietobjekte unseren Lagerstandort verlassen und endet mit dem Widereintreffen auf dem von uns bestimmten Lagerort. Sofern die Miethöhe nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die hier üblichen Mietsätze. Die Miete ist grundsätzlich im Voraus fällig. Der Besteller trägt die Kosten für den Hin- und Rücktransport. Der Besteller hat Mängel an der Mietsache unverzüglich nach Entgegennahme zu reklamieren. Er hat die für den Mieteinsatz erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen in eigener Verantwortung zu besorgen. Er hat den Mietgegenstand im Rahmen des ordnungsgemäßen Gebrauchs selbständig zu warten, zu pflegen und zu reinigen. Abhanden gekommene und nicht mehr reparierbare Teile hat der Besteller auf eigene Kosten zu ersetzen.
Die Rücklieferung ist 24 Stunden vorher anzumelden. Die Mietgeräte sind in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand, vollgetankt anzuliefern. Der Besteller hat uns unverzüglich von etwaigen Beschlagnahmen, Pfändungen und sonstigen Maßnahmen Dritter gegenüber den Mietsachen zu unterrichten. Wir sind berechtigt, die Mietsache jederzeit zu besichtigen und zu überprüfen. Der Besteller ist insoweit verpflichtet uns den Einsatzort bekannt zugeben und den Zugang zu gewähren.
Weitervermietungen sind nur mit unser ausdrücklichern schriftlichen Genehmigung zulässig. Der Besteller trägt die Gefahr für den Mietgegenstand vom Verlassen des Lagers bis zur Rücklieferung an den Vermieter-Standort. Er hat den Mietgegenstand ausreichend gegen Diebstahl und Maschinenbruch zu versichern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die durch den Einsatz der Mietsache entstehen. Er hat die Vorgaben der entsprechenden Betriebsund Bedienanleitungen bzw. Einweisungen einzuhalten. Bei Verletzung o. g. Pflichten sind wir berechtigt, fristlos zu kündigen und Ersatz für entstandene Schäden zu verlangen.


§14 Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen uns, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen. Eine Zustimmung hierzu wird ausdrücklich nicht erteilt.


§15 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Inhalt der unwirksamen Bestimmungen ist durch Umdeutung so auf das gesetzlich zulässige Maß zurückzuführen, dass der mit ihnen erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst weitgehend erreicht wird. Hilfsweise sind sie durch einvernehmliche Regelungen zu ersetzen, die diesen Erfolg möglichst weitgehend
sicherstellen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen sowie bestätigte Aufträge bedürfen der Schriftform.


§16 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§17 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle sich unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, auch für Scheckprozesse, sowie für Verfahren wegen Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ist Rostock. Erfüllungsort sind die jeweiligen Firmensitze in Lambrechtshagen und Bartenshagen-Parkentin

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