top of page
IMG_5067.JPG

Wir sind überall

mit dabei!

VERAUF

GEBRAUCHTSTAPLER

Pfeile-farbig.png

BAUMASCHINEN

Pfeile-farbig.png
IMG_3256.JPG
KUNDENSERVICE

KUNDENSERVICE

Pfeile-farbig.png

Im Zuge der Corona-Krise möchten auch wir über Einiges informieren: Wir sind weiterhin für Sie da! Versorgung und Warenfluss müssen gewährleistet werden. Deswegen sind unsere Monteure wie gewohnt im Einsatz, um Ihre Gabelstapler oder Lagertechnikgeräte und damit die Lieferkette am Laufen zu halten.

Ob Reparatur, Kundendienst oder Auslieferung – wir halten uns an die Hygienevorschriften. Jeder unserer Servicetechniker wurde mit hauseigenen Atemschutzmasken, Sicherheitskleidung und ausreichend Desinfektionsmittel ausgestattet. Bei vielen Kunden ist es mittlerweile zudem üblich, bspw. Reparaturen nur im Außenbereich durchzuführen. Die Ansteckungsgefahr kann somit in jedem Fall reduziert werden.

Wir hoffen auf eine schnelle Besserung der Lage und wünschen allen für die kommende Zeit vor allem Gesundheit!

IMG_8610.JPEG
Pfeile-farbig.png

FAHRERSCHULUNG

Zer­ti­fi­zier­te Schu­lun­gen für die In­dus­trie


Schu­lung für Flurförder­fahr­zeu­ge nach DGUV 68 / DGUV Grund­satz 308-001
 

Flurförder­fahr­zeu­ge, die in der Pra­xis meist Ga­bel­stap­ler ge­nannt wer­den, sind im be­trieb­li­chen Ein­satz vie­ler­orts an­zu­tref­fen. Von die­sen Flurförder­fahr­zeu­gen geht al­ler­dings eine be­son­de­re Ge­fahr aus, was die Un­fall­ge­sche­hen in Be­trie­ben immer wie­der zei­gen. Des­halb ist es wich­tig, seine Mit­ar­bei­ter fach­ge­recht mit einer Schu­lung für Flurförder­fahr­zeu­ge/Ga­bel­stap­ler jähr­lich zu un­ter­wei­sen und zu schu­len. WS In­dus­tries un­terstützt Sie dabei und bie­tet Ihnen so­wohl in­ter­ne als auch ex­ter­ne Schu­lun­gen und Aus­bil­dun­gen für Flurförder­fahr­zeu­ge an.

Was sind die recht­li­chen Grund­la­gen?
 

Die An­for­de­run­gen zum Be­trei­ben von Ar­beits­mit­teln wie Flurförder­fahr­zeu­ge sind in der DGUV Vor­schrift 68 „Flurförder­fahr­zeu­ge“ und TRBS 2111 Teil 1 ge­re­gelt. Dem­zu­fol­ge darf ein Un­ter­neh­mer „mit dem selbstständi­gen Steu­ern von Flurförder­fahr­zeu­gen mit Fah­rer­sitz oder Fah­rer­stand“ nur Per­so­nen be­auf­tra­gen, die:
 

  1. min­des­tens 18 Jahre alt sind,

  2. für diese Tätig­keit ge­eig­net und aus­ge­bil­det sind und

  3. ihre Befähi­gung nach­ge­wie­sen haben,

  4. die eine Eig­nungs­un­ter­su­chung nach G25 Fahr- und Steu­ertätig­keit bei einem Be­triebs­arzt ab­sol­viert haben.


Im De­tail bein­hal­tet die DGUV Vor­schrift 68 u. a. fol­gen­de Aspek­te:
 

  • Grund­le­gen­de Voraus­set­zung ist, dass der Un­ter­neh­mer sich davon über­zeugt hat, dass der Fah­rer eine Aus­bil­dung ab­sol­viert hat. Nur wenn die Fah­rer­aus­bil­dung auf der Grund­la­ge des DGUV Grund­satzes 308-001 durch­geführt wurde, kann der Un­ter­neh­mer dar­auf ver­trau­en, dass der Fah­rer ord­nungs­gemäß aus­ge­bil­det ist. 

  • Zudem for­dert die DGUV Vor­schrift 68, dass der Auf­trag zum Steu­ern von Flurförder­fahr­zeu­gen schrift­lich er­teilt wer­den muss. Die­ses setzt neben dem Stap­ler­schein auch eine jähr­li­che geräte­s­pe­zi­fi­sche Ein­wei­sung sowie eine be­triebss­pe­zi­fi­sche Un­ter­wei­sung be­zo­gen auf die be­trieb­li­chen Be­son­der­hei­ten (z. B. Fahr­we­ge, Not­ausgänge, Brand­schutz etc.) vor­aus.

  • Der Un­ter­neh­mer muss sich von der Eig­nung des Fah­rers ver­ge­wis­sern. Hier­bei gilt es, das Min­destal­ter von 18 Jah­ren ein­zu­hal­ten und die körper­li­che Eig­nung fest­zu­stel­len. Die Pf­licht zu einer sol­chen Un­ter­su­chung muss bei Flurförder­fahr­zeug­fah­rern auf eine ar­beits­recht­li­che Grund­la­ge (Ar­beits­ver­trag, Be­triebs­ver­ein­ba­rung, Ta­rif­ver­trag) ge­stellt wer­den. 


Was kann ggf. sogar pas­sie­ren, wenn sich der Ar­beit­ge­ber nicht an die Vor­ga­ben für die Beförde­rung von Flurförder­fahr­zeu­gen hält (z.B. bei Ar­beits­si­cher­heit Haf­tung etc.)?
 

  • Wenn der Un­ter­neh­mer sich nicht an die Vor­ga­ben der DGUV Vor­schrift 68 für „Flurförder­fahr­zeu­ge“ und TRBS 2111 Teil 1 hält, kann er persönlich haft­bar ge­macht wer­den, nicht das Un­ter­neh­men.

  • Durch re­gelmäßige Wirk­sam­keits­kon­trol­len kann überprüft wer­den, ob die fest­ge­leg­ten Maßnah­men tatsächlich nach Ge­set­zes­vor­schrift im Un­ter­neh­men um­ge­setzt wur­den (Durchführungs­kon­trol­le).


Wie können Sie Ihre Mit­ar­bei­ter fach­ge­recht schu­len?
 

WS In­dus­tries bie­tet Ihrem Un­ter­neh­men ein Ta­ges­se­mi­nar an, um die Mit­ar­bei­ter um­fas­send zu schu­len. Die Länge der Schu­lung ist abhängig von der Per­so­nen­an­zahl (ma­xi­mal 20 Teil­neh­mer pro Ta­ges­se­mi­nar).


Das Schu­lungs­an­ge­bot um­fasst:
 

  • die Ver­mitt­lung von theo­re­ti­schen Ein­satz­grund­la­gen nach DGUV Vor­schrift 68

  • die Ver­mitt­lung von recht­li­chen Grund­la­gen

  • eine theo­re­ti­sche Prüfung

  • eine prak­ti­sche Prüfung (Fah­ren durch einen Par­cours, Ein­par­ken, Befördern von Las­ten)


Was sind die grund­le­gen­den In­hal­te der Schu­lung für Flurförder­zeu­ge (Ga­bel­stap­ler)?
 

Ziel der Schu­lung ist es, den Teil­neh­mern die recht­li­chen, tech­ni­schen und phy­si­ka­li­schen Zu­sam­menhänge und Grund­la­gen beim selbstständi­gen Führen eines Flurförder­fahr­zeugs zu ver­mit­teln.
 

Die vor­ge­schrie­be­ne Aus­bil­dung zum/r Ga­bel­stap­ler­fah­rer/in gemäß DGUV Vor­schrift 1 und DGUV Grund­satz 308-001 um­fasst u. a. fol­gen­de Aus­bil­dungs­in­hal­te:
 

  • Recht­li­che Grund­la­gen

  • Un­fall­ge­sche­hen

  • Auf­bau und Funk­ti­on von Flurförder­fahr­zeu­gen und An­bau­geräten

  • An­triebs­ar­ten

  • Stand­si­cher­heit

  • Be­trieb all­ge­mein

  • Re­gelmäßige Prüfun­gen

  • Um­gang mit der Last

  • Son­der­einsätze

  • Ver­kehrs­re­geln – Ver­kehrs­we­ge

  • Fahrübun­gen nach DGUV Grund­satz 308-001

  • Theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Prüfung

STAPLERSCHULUNG

ÜBER UNS

Ich bin ein Textabschnitt. Klicken Sie hier, um Ihren eigenen Text hinzuzufügen und mich zu bearbeiten. Klicken Sie einfach auf „Text bearbeiten“ oder doppelklicken Sie, um Ihren Inhalt hinzuzufügen und die Fonts zu ändern. Ziehen Sie mich an die gewünschte Stelle auf Ihrer Seite. Dies ist der perfekte Platz, um einen langen Text über Ihr Unternehmen zu schreiben. Sie können dieses Feld nutzen, um detaillierter über Ihre Angebote zu informieren. Stellen Sie Ihre Mitarbeiter vor und schreiben Sie, welche Dienstleistungen Sie anbieten. Erzählen Sie Ihren Besuchern, wie Sie auf die Idee für Ihr Unternehmen gekommen sind und was Sie von der Konkurrenz unterscheidet.

ANFRAGE (KONTAKT)

ANFRAGE

Pfeile-w-o.png

Du brauchst eine Schulung oder Beratung? Frag einfach an.

ÜBER UNS

ÜBER UNS

Pfeile-w-o.png

Falls Sie uns kennenlernen möchten, dann rufen Sie einfach durch! Tel.: 038203 - 77 11 72

KONTAKT

KONTAKT

Pfeile-farbig.png

Fragen

Für Fragen rufen Sie uns unter +4938203771172 an

oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

Hauptsitz

Richter Gabelstapler MV

Ausbau 1

18069 Lambrechtshagen

Werkstatt / Lieferadresse

Kontaktformular

Danke für Ihre Nachricht!

Richter Gabelstapler MV

Bartenshäger Straße 1

18209 Bartenshagen-Parkentin

mail: richter@gabelstapler-mv.de

fon: +4938203771172

mobil: +491741920869

fax: +4938203731586

bottom of page